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Bundesnetzagentur entscheidet im Streit der DSL-Anbieter

Die Bundesnetzagentur hat heute ihre Entscheidung über den Standardvertrag der Deutschen Telekom AG für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bekannt gegeben. Der Vertragstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber die TAL bei der DTAG anmieten können.

Geregelt werden neben den auch sonst üblichen allgemeinen Vertragsklauseln wie etwa Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen insbesondere die Modalitäten, zu denen Wettbewerber die TAL bei der DTAG bestellen können und zu denen die DTAG die bestellten TAL umschalten muss.

“Wir haben einige Regelungen in dem von der Deutsche Telekom vorgelegten Standardvertrag geändert, damit das Vertragswerk insgesamt den rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes genügt und die Wettbewerber auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete TAL-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen. Ein besonderes Augenmerk haben wir bei der Überprüfung des Mustervertrags auf die darin vorgesehenen Bestell- und Bereitstellungsregeln für die TAL gerichtet. Durch die Einführung von finanziellen Sanktionen sind Anreize dafür geschaffen worden, dass einerseits die Wettbewerber ihre TAL-Bestellungen besser und genauer planen und andererseits die Deutsche Telekom die bestellten TAL-Mengen fristgerecht den Wettbewerbern bereitstellt. Wechselbereite Kunden dürfen nicht dadurch abgeschreckt werden, dass die Vorprodukte nicht rechtzeitig geliefert werden können. Der Markt und insbesondere die Endkunden können erwarten, dass die Deutsche Telekom die gleichen Anstrengungen bei der Betreuung ihrer TAL-Nachfrager, die ja schließlich auch ihre Kunden sind, unternimmt, wie im Bereich ihrer Endleistungen”, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.

Der TAL-Standardvertrag ist in einem zweistufigen Verfahren, im Rahmen dessen auch die TAL-Nachfrager angehört wurden, von der Bundesnetzagentur eingehend geprüft worden. Bereits Ende April dieses Jahres war der DT AG in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihren TAL-Mustervertrag in einigen Punkten zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen daher in der jetzt ergangenen zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden. Die DT AG darf den Standardvertrag bis Ende Februar 2009 nicht von sich aus ändern.

“Der neue Standardvertrag der Deutschen Telekom und eine konsequente Umsetzung der darin enthaltenen neuen Regeln bieten gute Chancen dafür, dass sich die gegenwärtigen Probleme bei der TAL-Bereitstellung künftig nicht mehr wiederholen werden. Unabhängig von der heute getroffenen Entscheidung wird die Bundesnetzagentur die bereits eingeleiteten Missbrauchsverfahren zur TAL-Bereitstellung fortführen. Besser als eine Entscheidung wäre allerdings eine praktische und schnelle Beseitigung der Situation. Ich appelliere deshalb noch einmal, den aktuellen Auftragsstau so schnell wie möglich abzuarbeiten und für eine nachhaltige Verbesserung der TAL-Bereitstellung zu sorgen”, sagte Präsident Kurth abschließend.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur

Backlinks
Bundesnetzagentur greift im Streit um DSL-Wechsler ein
Bundesnetzagentur: Telekom darf eigene Kunden nicht bevorzugen

Wikipedia
Teilnehmeranschlussleitung

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Bundesnetzagentur entscheidet im Streit der DSL-Anbieter
Kategorie:
Netzwelt
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