Wettbewerb durch Liberalisierung am Postmarkt

20.12.07

Am 31. Dezember 2007 endet das Monopol der Deutschen Post AG für Briefsendungen bis 50 Gramm. Die Bundesnetzagentur hat deshalb mit einer Allgemeinverfügung in ihrem Amtsblatt vom 19. Dezember 2007 alle sachlichen Beschränkungen der Lizenzen, wie z. B. die Verpflichtung zur qualitativen Höherwertigkeit bei Briefen bis 50 Gramm, aufgehoben.


Alle Lizenznehmer - auch die Deutsche Post AG - können danach ab dem 1. Januar 2008 in ihren Lizenzgebieten alle Briefdienstleistungen erbringen und sind dann in der Gestaltung ihrer Dienstleistungen völlig frei.

“Mit dieser Allgemeinverfügung werden ohne großen bürokratischen Aufwand die formellen Voraussetzungen für weiteren Wettbewerb im Postmarkt geschaffen. Damit wird der Weg bereitet für kreative Geschäftsmodelle und flexible Lösungen. Mit der Marktöffnung sind bei sachlicher Analyse und Bewertung - trotz der kontroversen Debatten der letzten Wochen - durchaus Chancen auf eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs verbunden”, betonte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Die Allgemeinverfügung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachzulesen und steht dort auch zum Download bereit.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur

Wikipedia
Deutsche Post

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